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Großer Kern GmbH / Knuspr.de

Verfahrensverordnung für das Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG

1. Einleitung

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten sowohl in ihren eigenen Geschäftsbereichen als auch entlang der gesamten Lieferkette einzuhalten. Als Teil dieser Verpflichtungen hat Knuspr ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, das es allen Betroffenen ermöglicht, potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen diese Pflichten zu melden.

 

2. Zweck des Beschwerdeverfahrens

Das Beschwerdeverfahren dient als präventives Instrument zur frühzeitigen Identifizierung und Behebung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken. Es ermöglicht den Zugang zu geeigneten Abhilfemaßnahmen, um Verstöße zu verhindern, zu beheben oder deren Auswirkungen zu minimieren.

 

3. Anwendungsbereich

Das Beschwerdeverfahren steht allen Personen offen, die Hinweise auf Verstöße gegen das LkSG im Geschäftsbereich oder entlang der Lieferkette von Knuspr geben möchten. Dies umfasst interne und externe Stakeholder, einschließlich Mitarbeitender, Lieferanten, Kunden und weiterer relevanter Parteien.

 

4. Schutzmaßnahmen für hinweisgebende Personen

Knuspr verpflichtet sich, alle Hinweise vertraulich zu behandeln und sicherzustellen, dass hinweisgebende Personen vor jeglicher Form von Benachteiligung oder Repressalien geschützt sind. Alle Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzrichtlinien verarbeitet und nur für die Dauer der Untersuchung gespeichert.

 

5. Dokumentation und Berichterstattung

Alle eingegangenen Beschwerden und die daraus resultierenden Maßnahmen werden dokumentiert und regelmäßig ausgewertet, um die Effektivität des Beschwerdeverfahrens sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern. Ein jährlicher Bericht wird erstellt, um Transparenz zu gewährleisten.

 

6. Beschwerdekanäle

Um einen Verstoß zu melden, stehen folgende Beschwerdekanäle zur Verfügung:

 

Elektronische Meldungen: Beschwerden können über das sicheres Online-System Knuspr SpeakUp eingereicht werden, das in mehreren Sprachen verfügbar ist. Besuche hierfür einfach den Link "Knuspr SpeakUp!" und folge den Anweisungen, um einen neuen Bericht zu erstellen. Du kannst wählen, ob du die Meldung in Deutsch oder Englisch verfassen möchtest. Das System ermöglicht anonyme Meldungen, sodass keine persönlichen Daten wie Name oder E-Mail-Adresse erforderlich sind.


WICHTIG: Um Antworten von uns zu empfangen, notiere Dir bitte die 6-stellige Berichtsnummer, die auf der nächsten Seite angezeigt wird, und erstelle ein individuelles Passwort. Damit kannst Du jederzeit auf Deine Meldung und unsere Antworten zugreifen.

 

Analoge Meldungen: Alternativ können Beschwerden schriftlich per Post an unsere Deutschlandzentrale gesendet werden. Sende uns Deine Beschwerde per Post bitte an folgende Adresse:

 

Großer Kern GmbH / knuspr.de
Rechtsabteilung
z.H. des Menschenrechtsbeauftragten
Tal 30, 80331 München

 

WICHTIG: Falls Du eine Eingangsbestätigung und Rückmeldung zu Deiner postalischen Meldung eines Verstoßes wünscht, gib bitte eine Kontaktadresse an.

 

Für allgemeine Beschwerden zu Produkten oder Dienstleistungen, stehen die vorgesehenen Kontaktstellen zur Verfügung: Knuspr Kontaktseite.

 

Generelle Fragen zum Beschwerdeverfahren können an die Abteilung Recht & Compliance unter compliance@knuspr.de gestellt werden.

 

Ablauf des Beschwerdeverfahrens:

 

  1. Eingangsbestätigung: Nach Eingang einer Beschwerde erhältst Du innerhalb einer Woche eine Eingangsbestätigung.
  2. Prüfung der Beschwerde: Die Beschwerde wird hinsichtlich ihrer Relevanz und des Anwendungsbereichs des Verfahrens geprüft.
  3. Klärung des Sachverhalts: Bei relevanten Beschwerden erfolgt eine gründliche Untersuchung durch unabhängige, geschulte Mitarbeitende.
  4. Erarbeitung von Abhilfemaßnahmen: Basierend auf den Untersuchungsergebnissen werden geeignete Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt und umgesetzt.
  5. Rückmeldung: Innerhalb von drei Monaten wird Dir der Status und das Ergebnis der Beschwerde mitgeteilt.
  6. Schutz vor Repressalien: Während des gesamten Verfahrens wird die Vertraulichkeit gewahrt und ein Schutz vor Benachteiligungen sichergestellt.